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NÜTZLICHE INFORMATIONEN

Wörterbuch der Grundbegriffe des Transportwesens

Absender:

ist eine Person, die im eigenen Namen, auf eigene Verantwortung und im Auftrag des Auftraggebers den Transport von Sendungen vom Versandort bis zum Bestimmungsort und/oder damit verbundenen Dienstleistungen besorgt.

 

Wareanbringung:

ist das Anbringen von Gütern in ein Fahrzeug, das bereits eine bestimmte Menge an Gütern geladen hat. Es wird verwendet, wenn der Kunde nicht über genügend Güter verfügt, um das gesamte Fahrzeug zu beladen. Diese Art der effizienten Nutzung des Fahrzeugs ist für den Kunden kostengünstiger.

 

Lademeter/Ladefläche:

ist die Anzahl der Meter, die das geladene Gut auf dem Fahrzeug einnimmt, daher ist es immer notwendig, die genaue Anzahl und Abmessungen der zu ladenden Paletten zu kennen.

 

Palette:

ist eine Holzmatte, eine Plattform zum Bewegen oder Lagern von Waren. Wir verwenden hauptsächlich 3 Arten von Paletten.

1. Europaletta EWP (1,20 x 0,80)
2. Industriepalette (1,20 x 1,00)
3. IBCS (1,20 x 1,20)

 

ADR:

ist eine Abkürzung für Gefahrgut. Transport gefährlicher Güter wie z. B. Explosivstoffe, brennbare Stoffe, unterliegen der ADR-Verordnung, die überall in Europa gleich ist. Für den Transport von ADR-Gütern werden umgebaute Fahrzeuge mit vorgeschriebener Ausrüstung für den Transport gefährlicher Güter eingesetzt und der Transport darf nur von speziell geschulten Transporteuren durchgeführt werden.

 

Übergroßer Transport:

ist der Transport von Gütern, deren mindestens eine Abmessung 13,6 m Länge, 2,45 m Breite und 3 m Höhe überschreitet und die mehr als 25 t wiegen.

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